Aktenvernichter: Welche Unterschiede es gibt und was Sie vor dem Kauf wissen sollten


Egal ob beruflich oder privat: jeder hat tagtäglich mit vertraulichen Daten zu tun. Damit diese Daten nicht in falsche Hände gelangen, stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie ihre Dokumente am besten sicher vernichten und entsorgen können. Besonders in Unternehmen fallen täglich Dokumente mit vertraulichen Daten an, wie beispielsweise Rechnungen, Statistiken oder Kundendaten. Aber auch im Privatbereich stellt sich oft die Frage, wie Rechnungen, Kontoauszüge oder auch Kreditkarten sicher entsorgt werden können. Dabei sollen die Dokumente nicht einfach nur zerkleinert werden, sondern es sollte darüber hinaus gewährleistet sein, dass diese nicht so leicht wiederhergestellt werden können. Hier kommt der Aktenvernichter (auch „Shredder“ genannt) ins Spiel.

Seit Ende 2012 gilt die neue DIN 66399 und ersetzt die vorherige DIN 32757. Wesentliche Neuerungen sind:

Normaler Schutzbedarf für interne Daten. Diese Informationen sind für größere Gruppen bestimmt und zugänglich. Unberechtigte Offenlegung hätte begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein.
Beispiele: Nicht Knowhow-relevante Korrespondenz, personalisierte Werbung, Kataloge, Wurfsendungen, Notizen …
Informationsdarstellung in Originalgröße, z.B. Papier, Filme, Druckplatten.
Materialteilchenfläche ≤ 2000 mm² oder Streifenbreite ≤ 12 mm Streifenlänge nicht begrenzt.
Empfohlen z.B. für Datenträger mit allgemeinen Daten, die unlesbar gemacht werden sollen.

Neben den Schutzklassen und Sicherheitsstufen unterscheiden sich Aktenvernichter außerdem nach den folgenden Kriterien: